"Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligung zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität." - (Bundesamt für Justiz)
Mitarbeitende, Klient*innen und Leistungsträger der STZ Heide GmbH können sich bei Bedarf bezüglich einer Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetzes an die folgenden Kontaktdaten wenden:
E-Mail: hinschg@h2medconsult.de
Das FAQ beantwortet weitergehende Fragen.